EINREICHEN EINER BESCHWERDE
Wir möchten Ihnen bestmöglichen Service bieten und sind stets daran interessiert,
unseren Kundenservice zu verbessern. Lassen Sie uns deshalb bitte wissen, wenn Sie
Anregungen haben oder mit unserem Service oder unseren Produkten einmal nicht zufrieden
sind. Ihre Anregungen und Beschwerden sind uns wichtig.
Sollten Sie zu Ihrer Versicherung bei uns eine Beschwerde haben, können Sie schnell
und unkompliziert direkt mit uns in Kontakt treten.
Da uns Ihre Zufriedenheit wichtig ist, werden wir uns so schnell wie möglich um
Ihr Anliegen kümmern.
SWE ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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1.Wie Sie mit uns in Kontakt treten können:
Schreiben Sie uns:
Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen schriftlich mit. Um Ihr Anliegen umfassend und
zeitnah bearbeiten zu können, bitten wir Sie uns Ihre Kontaktdaten, sämtliche Dokumente,
die Ihre Police betreffen, sowie Ihr Anliegen mitzuteilen.
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Unser Service-Partner
LV Bestandsservice GmbH
Beschwerdemanagement
Im Breitspiel 2-4
69126 Heidelberg
Deutschland
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Oder rufen Sie uns unter dieser Nummer an:
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+49 (0)6221 648 5000
Unsere Bürozeiten:
Montag-Freitag
8-18 h
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Oder per Fax:
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+49 (0)6221 648 5024
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Oder per E-Mail:
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[email protected]
WICHTIG: Benutzen Sie die E-Mail bitte nur für allgemeine Anfragen, da eine verschlüsselte Datenübermittlung nicht garantiert werden kann.
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2. Was passiert als nächstes?
Zeitablauf
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Zu erwartende Ergebnisse
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Erste Woche
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Wir garantieren Ihnen die Zusendung einer Empfangsbestätigung innerhalb von fünf
Werktagen nach Erhalt Ihrer Beschwerde.
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Innerhalb der ersten vier Wochen
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Wir unterziehen Ihre Beschwerde einer umfassenden und objektiven Prüfung unter Berücksichtigung
aller verfügbaren Informationen. Danach erhalten Sie eine Antwort mit den Ergebnissen unserer Prüfung sowie deren Begründung.
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Nach vier Wochen
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Wenn wir die Untersuchung nicht innerhalb von vier Wochen abschließen können, werden
Sie schriftlich über die Gründe der Verzögerung unterrichtet. Wir werden Ihnen dann
auch mitteilten, wann Sie mit unserer Antwort rechnen können.
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Innerhalb von acht Wochen
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Sollte die Untersuchung wider Erwarten nach acht Wochen noch nicht abgeschlossen
sein, obwohl uns alle angeforderten Informationen vorliegen, erhalten Sie von uns
eine schriftliche Erläuterung der Sachlage.
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3. Maßnahmen, die Sie ergreifen können, wenn Sie mit unserer Antwort oder unserem Umgang unzufrieden sind
Wenn Sie mit unserer Antwort oder der Art und Weise, wie Ihre Beschwerde bearbeitet wurde, nicht zufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, eine Überprüfung durch unseren Beschwerdemanager anzufordern.
Wenn Sie Ihr Feedback oder Ihre Beschwerde schriftlich einreichen möchten, können Sie dies tun, indem Sie uns unter der folgenden Adresse kontaktieren:
Scottish Widows Europe S.A.
Europa Building
1, Avenue du Bois,
L-1251 Luxemburg
Wir werden Ihnen eine schriftliche Antwort zukommen lassen, in der die endgültige Entscheidung des Beschwerdemanagers zusammen mit den Gründen dargelegt wird.
Wenn wir nicht in der Lage sind, innerhalb von 30 Werktagen nach Erhalt Ihrer ersten Beschwerde zu antworten, werden wir Sie über Folgendes informieren:
i) den Zeitrahmen für die Überprüfung durch den Beschwerdemanager;
(ii) wann Sie eine Antwort des Beschwerdemanagers erwarten können;
iii) die Gründe für die Verzögerung;
(iv) Ihr Recht, sich bei der CAA/BaFIN zu beschweren, wenn Sie mit den Gründen unzufrieden sind; und
(v) die Kontaktdaten der CAA/BaFins.
Sie können jederzeit einen Antrag bei der CAA stellen, einschließlich:
• wenn wir nicht in der Lage waren, Ihre Beschwerde innerhalb von 30 Werktagen zu lösen;
• wenn Sie mit dem Ergebnis Ihrer Beschwerde unzufrieden sind; oder
• wenn Sie mit den Ergebnissen des Beschwerdemanagers unzufrieden sind.
Die CAA bietet einen fairen und unabhängigen Beschwerdebeilegungsdienst für Finanzdienstleistungen, der für Verbraucher kostenlos ist. Der Antrag muss schriftlich, per Post, Fax oder E-Mail an die CAA (an die unten genannte Adresse/Nummer) oder online über die CAA-Website bei der CAA eingereicht werden. Um die Antragstellung zu erleichtern, veröffentlicht die CAA auf ihrer Website eine Vorlage.
Nach Eingang Ihres Antrags bei der CAA erhalten Sie innerhalb einer Frist, die 10 Werktage nach Eingang Ihres Antrags nicht überschreiten darf, eine schriftliche Empfangsbestätigung, es sei denn, die Antwort selbst wird Ihnen innerhalb dieser Frist zugestellt.
Gemäß den CAA-Bestimmungen können Beschwerden an uns weitergeleitet werden, wenn sie unser Beschwerdeverfahren nicht durchlaufen haben.
Commissariat Aux Assurances
Anschrift des Hauptsitzes: Rue Robert Stümper 11, L-2557 Luxemburg
Telefax: +352.226911
Email: [email protected]
Online-Kontaktformulare: FR, EN , DE,
Die CAA sollte entweder auf Französisch, Englisch, Luxemburgisch oder Deutsch schriftlich kontaktiert werden.
Sie können jederzeit einen Antrag bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 10853117 Bonn
Online-Kontaktformular:DE,
Die Einschaltung der CAA oder der BaFin in Bezug auf eine Beschwerde schließt nicht aus, dass Sie später alle gesetzlichen Rechte ausüben können, die Ihnen möglicherweise zustehen, wenn Sie mit dem Ergebnis immer noch unzufrieden sind. Zuvor empfehlen wir Ihnen jedoch dringend, eine unabhängige Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
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